Hinweisgebersystem
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen (sog. Whistleblower) vor Benachteiligungen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit rechtswidriges Verhalten oder Missstände im Unternehmen melden möchten.
Darunter fallen z.B. Strafverstöße gegen Rechtsvorschriften in den Bereichen Produktsicherheit, Umweltschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz, öffentliches Auftragswesen, Verbraucherschutz, Schutz personenbezogener Daten oder Mindestlohn.
Meldungen werden unter hinweisgeber-meldestelle@martinchrist.de entgegengenommen und vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person sowie von Personen, die ggf. Gegenstand einer Meldung sind, ist nur der Meldestellen-Beauftragten sowie solchen Personen bekannt, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen zuständig sind.
Geht eine Meldung in der Meldestelle ein, ist der Ablauf wie folgt:
- Eingang der Meldung
- Eingangsbestätigung an hinweisgebende Person (Frist: 7 Tage)
- Plausibilitätsprüfung durch Meldestelle, Analyse des Sachverhalts
- Einleiten von Folgemaßnahmen
- Rückmeldung an Hinweisgeber über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen (Frist: 3 Monate nach Eingangsbestätigung)
- Dokumentation der Meldung
- Löschung der Daten 3 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens
Verhaltenskodex
Unser Verhaltenskodex spiegelt die Werte, Prinzipien und Standards wider, die unser Handeln als familiengeführte und wertorientierte Unternehmensgruppe seit über 75 Jahren leiten. Er umfasst Grundsätze für den verantwortungsvollen Umgang mit Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt und dient als verbindliche Grundlage für unser Handeln.
Laden Sie den vollständigen Verhaltenskodex hier herunter, um mehr über unsere Verpflichtung zu Integrität, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung zu erfahren.